Liefer- & Montagebedingungen
1. Geltungsbereich (gültig ab 13.12.2025)
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen Lieferung & Montage (GLM) regeln das Verhältnis zwischen Sale-Point.ch, Nelis GmbH, Alte Bahnhofstrasse 27, 5612 Villmergen (nachfolgend Sale-Point.ch genannt), und ihren Kund:innen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt als Bestandteil dieser GLM und ist unter www.sale-point.ch publiziert.
2. Liefergebiet
Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr der Kundschaft. Sofern der Anfahrtsweg und die Gebäudestruktur es zulassen, erfolgt die Lieferung an den vereinbarten Bestimmungsort. Für autofreie Orte erfolgt die Lieferung bis zur Talstation oder soweit mit normalen Strassenfahrzeugen zugefahren werden kann. Kosten, verursacht durch zusätzlich eingesetzte Transportmittel (z.B. Möbellift, Hubstapler, Elektrotransporter usw.) oder Mehraufwand durch lange Wege bis zum Bestimmungsort gehen zu Lasten der Kundschaft. Sondertransporte mit lokalem Transporteur oder Lieferteam sind vorgängig durch die Kundschaft zu organisieren.
Falls nicht anders vereinbart, behält sich Sale-Point.ch das Recht vor, Teil- oder Ganzlieferungen vorzunehmen. Im Falle einer Teillieferung werden die Versandkosten nur einmal und zum für die Gesamtbestellung gültigen Tarif berechnet.
3. Lieferung durch Paketdienstleister
Siehe dafür unter den Versandkosten.
4. Lieferung durch LKW-Spedition
Waren ab 30 kg und/oder einem Bandmass von mehr als 400 cm Umfang (2 x Höhe + 2 x Breite + längste Seite) werden mit LKW durch einen externen Spediteur ausgeliefert. Die Preise dafür findest du unter der Rubrik "Versandkosten". Termine werden durch das Speditionsunternehmen direkt mit der Kundschaft vereinbart. Dabei können keine fixen Lieferzeiten garantiert werden.
Die Lieferung erfolgt an die Bordsteinkante oder so nahe der LKW an das Haus fahren kann. Eine Lieferung an die Wohnungstür ist nicht möglich. Aus logistischen Gründen kann kein Verpackungsmaterial zurückgenommen werden. Die Entsorgung der Verpackung und den Abtransport des Altgerätes organisiert die Kundschaft selbst.
5. Lieferung durch Sale-Point.ch-Fachpersonal
Bei Bestellungen mit Heimlieferung und/oder Montage werden während der Kaufabwicklung die verschiedenen Liefermöglichkeiten auf deren Plausibilität geprüft.
Die exakten Angaben der Kundschaft über den Erfüllungsort dienen zur Ermittlung der optimalen Liefer- und/oder Montageart. Hindernisse wie enge Treppen, Mauern oder ähnliches sind aufzuführen. Falls spezielle Gegebenheiten eine zweite Fachperson erfordern oder der Lieferort mit dem Servicefahrzeug nicht erreicht werden kann, wird der Zusatzaufwand für Wegkosten und Arbeitszeit separat berechnet.
Zur definitiven Terminabsprache erfolgt in jedem Fall eine Bestätigung durch Sale-Point.ch per Telefon, SMS oder in schriftlicher Form.
6. Stockwerklieferung ohne Montage
Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Das Auspacken des Gerätes sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials und der Transport des Altgerätes sind in der Lieferpauschale (CHF 100.– eine Fachperson / CHF 150.– zwei Fachpersonen) nicht inbegriffen. Es erfolgen keine Montage- oder Demontagearbeiten.
Pro Stockwerklieferung erfolgt eine Lieferpauschale. Diese ist abhängig von der Anzahl der bestellten Artikel.
Expresslieferungen erfolgen innerhalb von drei Arbeitstagen, sofern die Verfügbarkeit gewährleistet ist, und werden zusätzlich (mit CHF 90.- für eine Fachperson / CHF 130.- für zwei Fachpersonen) berechnet.
7. Stockwerklieferung mit Montage
Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Das Auspacken, die Montage, Installation an vorhandene, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Infrastruktur und Inbetriebnahme des Gerätes sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials und Altgerätes sind in der Liefer- und Montagepauschale inbegriffen. Sale-Point.ch kann den Rücktransport für die Entsorgung der Altgeräte verrechnen.
Die Liefer- und Montagepauschale ist abhängig von Art und Anzahl der zu montierenden Waren. Die Montagepauschale umfasst eine Arbeitszeit bis maximal 60 Minuten, je nach Gerätetyp inkl. aller Maschinen und Werkzeuge. Zusätzliche notwendige Arbeitszeit und/oder Montagematerial wird separat verrechnet.
Kühlung
Waschmaschine / Waschtrockner
Bis maximal ½ Std. Arbeitszeit inkl. / Wäscheturm bis maximal 1 Std. Arbeitszeit inkl.
TV
Bis maximal ½ Std. Arbeitszeit inkl.
(Alle verfügbaren Sender programmiert, 20 Sender nach Kundenwunsch sortiert)
